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Verfugung

Verarbeitungshinweise zur Verfugung des Verblendmauerwerks

Die Verfugung des Verblendmauerwerks kann sowohl mit „Fugenglattstrich“ als auch „nachträglich“ erfolgen. Der Fugenglattstrich stellt seit der Ausgabe der DIN 18330 der VOB/C im Jahre 2006 die Regelausführung dar. Auch ist die nachträgliche Verfugung weiterhin Gegenstand der heutigen Baupraxis bei der Herstellung von Ziegelsichtmauerwerk und stimmt auch mit den Anforderungen der DIN 1053-1 bzw. DIN EN 1996 überein.

Die beiden Verfahren werden seit vielen Jahrzehnten zur Herstellung von Verblendschalen mit Erfolg angewendet und daher in den einschlägigen Normen und Regelwerken als gleichwertig angesehen.

Fugenglattstrich

Bei dem Verfahren „Fugenglattstrich“ wird Mauern und Verfugen in einem Arbeitsgang durchgeführt. D. h. die Fugen müssen ohne verbleibende Hohlräume mit Mörtel gefüllt sein, damit sie anschließend bündig mit der Mauerwerksoberfläche glatt gestrichen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass der Mörtel eine gute Verformbarkeit besitzt. Für dieses Verfahren wird stets ein geeigneter Fertigmörtel (Werktrockenmörtel) verwendet, damit die Voraussetzung für eine einheitliche Fugenfarbe gegeben ist.

Als Nachteil beim „Fugenglattstrich“ gilt allerdings, dass der Zeitpunkt des Glattstreichens der Fugen für die zusammenhängende Mauerwerksabschnitte genau abgestimmt werden muss, um eine völlig gleichmäßige Fugenfarbe erzielen zu können. Selbst geringe Schwankungen in der Temperatur und/oder Luftfeuchtigkeit beim Verstreichen der Fugen machen sich später durch unterschiedliche Helligkeit der Fugenfarbe bemerkbar.

Die Fugenfarbe wird also weitgehend durch die Konsistenz des Mörtels beim Verstreichen der Fugenoberfläche bestimmt. Bei weichem Mörtel wird die Fuge hell, weil an der Oberfläche eine Anreicherung des Bindemittelleims entsteht. Erfolgt das Glattstreichen des Mörtels in angesteiftem Zustand, wird die Oberfläche aufgeraut und die Fuge wird dunkel.
Insofern gilt die Bearbeitung der Fuge in gleichmäßig angesteiftem Mörtelzustand für die Farbgleichheit der Fugen als zwingende Voraussetzung. Da jedoch die Einhaltung dieser Notwendigkeit unter Baustellenbedingungen kaum umsetzbar ist, müssen geringe Farbunterschiede der Fugen bei Anwendung dieses Verfahrens als unvermeidbar hingenommen werden.

Nachträgliches Verfugen

Ein optisch und technisch einwandfreies Verblendmauerwerk kann mit dem nachträglichen Verfugen unter Einhaltung der nachfolgenden Verarbeitungshinweise realisiert werden:

  • Die Mörtelfugen sind mindestens 15 mm tief flankensauber auszukratzen und anschließend handwerksgerecht auszufugen. Abweichungen von der geforderten Auskratztiefe können bei handwerklicher Einzelleistung und unter den üblichen Baustellenbedingungen nicht völlig ausgeschlossen werden.
     
  • Das Mauerwerk muss vollfugig hergestellt werden. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass sich im Bereich der Stoßfugen keine Hohlräume bilden.
     
  • Da eine obligatorische Fassadenreinigung mit Säuren gemäß der DIN 18330 der VOB/C, nicht gestattet ist, sind gröbere Mörtelverunreinigungen durch eine sorgfältige Verarbeitung zu vermeiden. Mörtelverunreinigungen sollten sofort mit Wasser bzw. mit einem feuchten Schwamm beseitigt werden, solange der Mörtel nicht abgebunden ist.
     
  • Als Mauermörtel sollte ein Werktrockenmörtel entsprechend der Mörtelrezeptur MG IIa, DIN 1053-1, Tabelle A1 (M 10, DIN EN 998-2), verwendet werden. Als Fugenmörtel sind Werktrockenmörtel entsprechend den Mörtelrezepturen MG IIa oder MG III nach DIN 1053-1 (M 15, DIN EN 998-2) geeignet.

Für die Verarbeitung des Fugenmörtels ist weiterhin zu beachten:

Während der Verarbeitung darf dem Fugenmörtel kein weiteres Wasser zugeben werden, sonst können Farbdifferenzen entstehen. Dem Mörtel dürfen keine weiteren Zusätze beigegeben werden. Der angerührte Mörtel sollte innerhalb der vom Hersteller empfohlenen Zeit verarbeitet werden.
Der Fugenmörtel wird mit einem geeigneten Fugeisen verdichtend eingebügelt. Die gleichmäßige Verarbeitung ist maßgeblich für die Farbgleichheit verantwortlich. Das Mauerwerk muss bei Arbeitsunterbrechungen abdeckt werden.
Die frische Mörtelfuge ist vor Frost, Schlagregen und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen (ggf. Abhängen mit Folie). Eine optimale Nachbehandlung zur Verhinderung des „Aufbrennens/Verdurstens“ wird durch Feuchthalten erreicht. Fugenarbeiten dürfen nicht bei Luft- und Untergrundtemperaturen unter + 5°C ausgeführt werden.