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Vormauerziegel & Klinker

Vormauerziegel und Klinker nach DIN 105-100

Grundlage für die Planung und Ausführung von Ziegelverblendschalen ist die aktuelle Mauerwerksnorm DIN 1053-1, Ausgabe 96. Darauf wird in DIN 18330, Mauerarbeiten, der VOB/C (Vertragsordnung für die Bauleistungen) ausdrücklich hingewiesen:

„Mauerwerk jeder Art aus natürlichen und künstlichen Steinen, z. B. Verblendmauerwerk, Sohlbänke, Gesimse, Mauerabdeckungen sowie Wärmedämmschichten in zweischaligem Mauerwerk ist nach DIN 1053-1 auszuführen.“

Nach DIN 1053-1, Abschnitt 5.1, Mauersteine, sind folgende Mauersteine für Mauerwerk geeignet:

„Es dürfen nur Steine verwendet werden, die DIN 105 Teil 1 bis Teil 5, DIN 106 Teil und Teil 2, DIN 398, DIN 1057 Teil 1, DIN 4165, DIN 18151, DIN 18152 und DIN 18153 entsprechen. Für die Verwendung von Natursteinen gilt der Abschnitt 12.“

Zwischenzeitlich wurde die Mauerziegelnorm DIN 105-1 durch die Europäische Mauerziegelnorm DIN EN 711-1 und die DIN V 105-100 (Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften) ersetzt. Vormauerziegel und Klinker sind somit HD-Ziegel, deren Herstellung und Güteüberwachung in den Normen EN 771-1 und DIN 105-100 geregelt sind. Während die Übereinstimmung mit den Anforderungen der 771-1 durch die CE-Kennzeichnung dokumentiert wird, muss die Frostbeständigkeit nach DIN 105-100 nachgewiesen werden. Gemäß DIN 105-100 darf die maximale Wasseraufnahme bei Klinkersteinen 6 M.-% nicht überschreiten. Dagegen existieren keine normativen Anforderungen an die maximale Wasseraufnahmefähigkeit von Vormauerziegeln.

Die höhere Wasseraufnahmefähigkeit von Vormauerziegeln im Vergleich zu Klinkersteinen ist vor allem rohstoffbedingt und somit eine charakteristische Produkteigenschaft, die keineswegs als qualitätsmindernd angesehen werden darf. In den einschlägigen Normen und insbesondere in DIN 1053-1 wird hinsichtlich der Eignung von Vormauerziegeln und Klinkern für die Verblendschalen keine Differenzierung vorgenommen.