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Ausblühungen

Ausblühungen an Ziegelfassaden

Die Entstehung von Ausblühungen bei neu errichteten Ziegelfassaden ist ein seit Jahrhunderten bekanntes Phänomen. Aufgrund der damit verbundenen, vorübergehenden Veränderung der Fassadenoptik führen Ausblühungen jedoch immer wieder zu unnötigen Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern.

 

 

Als Ausblühungen werden im Allgemeinen vorübergehende, im trockenen Zustand sichtbare, weißliche Ablagerungen an neu errichteten Mauerwerksoberflächen aus kapillarporösen Baustoffen, wie z. B. Verblendziegeln, bezeichnet.

Ausblühungen an neu errichteten Ziegelfassaden sind hauptsächlich wasserlösliche Salze, die in gelöster Form durch die Kapillarleitung des Ziegels und des Mörtels an die Mauerwerksoberfläche transportiert und dort nach Verdunstung von Wasser auskristallisieren. Die Ausblühsalze können sowohl in den Mauersteinen in sehr geringen Konzentrationen als auch vor allem im Mörtel (5 % Gips, Alkalisulfate) vorkommen.

Die Ausscheidung der Salze an Mauerwerksoberflächen führt in der Regel zu einer vorübergehenden Störung der Fassadenoptik, die allerdings von kurzer Dauer ist und erfahrungsgemäß unter Einwirkung natürlicher Umwelteinflüsse von selbst wieder verschwindet.

Bei neu errichteten Verblendschalen aus mineralischen Baustoffen muss stets mit Ausblühungen gerechnet werden, wenn eine starke Durchfeuchtung des Mauerwerks während der Bauausführung stattgefunden hat.

Leichte Ausblühungen an neu errichteten Ziegelfassaden werden allerdings unter Einwirkung natürlicher Witterungseinflüsse rasch wieder abgewaschen. Zugleich stellt sich die so genannte Gleichgewichtsfeuchte der Außenwand als Folge der Beheizung der Innenräume und Feuchtigkeitsverdunstung an der Außenfläche allmählich ein. Bis dahin können immer wieder leichte Ausblühungen an der Mauerwerksoberfläche sichtbar werden, welche allerdings in ihrer Intensität und Erscheinungsform eine deutlich abnehmende Tendenz erkennen lassen.

Der Unbedenklichkeit von vorübergehenden Ausblühungen an Ziegelfassaden wird in einer vom „Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau“ herausgegebenen Broschüre „Leitfaden über hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Neubauten“ in der Weise Rechnung getragen, dass sie bei Neubauten als hinnehmbar eingestuft werden:

„Da Sichtmauerwerk im Bereich der äußeren Mauerschale bzw. die Verblendmauerwerksschale nicht wasserundurchlässig ist, können die im Mauerwerk unvermeidbar vorhandenen Stoffe gelöst werden und ausblühen. Im gewissen Rahmen sind daher Ausblühungen als unvermeidbar hinzunehmen. Sie werden in der Regel durch den so genannten „Selbstreinigungseffekt“ des Witterungsflusses im Laufe der Zeit von selbst beseitigt bzw. können an Flächen einfach (z. B. durch Bürsten) entfernt werden.“