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Zweischalige Außenwand

Die zweischalige Außenwand besteht aus einer tragendenden Innenschale, Hohlschicht und nichtragenden Außenschale (Verblendschale). Die beiden Wandschalen sind durch bauaufsichtlich zugelassene Ankersysteme miteinander verbunden. 

Die zweischalige Außenwand kann ohne, teilweise oder auch vollständig mit Wärmedämmung ausgeführt werden:

Ausführung ohne Wärmedämmung

a) Ohne Dämmung

Bei der Ausführung ohne Wärme-dämmung in der Hohlschicht muss der Schalenabstand min- destens 4 cm betragen. Zudem müssen die Anker mit Tropf- scheiben ausgestattet werden, um zu verhindern, dass eventuell anfallendes Regenwasser über die Anker an die Innenschale gelangen kann.

Ausführung mit Teildämmung

b) Teildämmung

Bei der Ausführung mit Teil- dämmung in der Hohlschicht sind nur dauerhaft wasser-abweisende Dämmstoffe mit der Bezeichnung WZ nach DIN 4108-10 zulässig. Die Dämm- platten in der Hohlschicht müs- sen durch Klemmscheiben im Bereich der Drahtanker so fixiert werden, dass die Dämm- platten in der Hohlschicht nicht kippen können.

Ausführung mit der Volldämmung

c) Volldämmung

Bei der Ausführung mit der Volldämmung der Hohlschicht ist zusätzlich zu b) lediglich darauf zu achten, dass ein kleiner Finger- spalt (etwa 1 bis 2 cm) zwischen Dämmung und Außenschale meist aus baupraktischen Grün- den sinnvoll ist. Der Fingerspalt ist zu empfehlen bei:

  • Verwendung von Hartschaumdämmplatten, 
  • mehrgeschossigen Gebäu- den, da mit Bautoleranzen der tragenden Innenschale gerechnet werden muss.

Weitere ausführliche Informationen zur zweischaligen Außenwandkonstruktion finden Sie hier.